Digitale Zugänglichkeit: laufend geprüft, ehrlich dokumentiert.
Warum Access
Seit Ende Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — und verpflichtet viele Shops und Dienstleister, ihre digitalen Angebote zugänglich zu gestalten. Unabhängig vom Gesetz gilt: Wer Kontraste, Tastatur-Bedienung und Screenreader ignoriert, schließt einen relevanten Teil seiner Besucher aus.
Das Problem in der Praxis: Zugänglichkeit ist kein Häkchen, sondern ein Zustand, der mit jeder neuen Seite, jedem Bild und jedem Update wieder kippen kann. Und der Markt ist voll von Overlay-Werkzeugen und Pauschalversprechen, die einer Prüfung nicht standhalten. Access geht den ehrlichen Weg: laufend prüfen, beheben was geht, dokumentieren was nicht — und die Erklärung aktuell halten.
Was Access leistet
Das steckt drin — konkret.
Laufende Prüfung nach WCAG 2.2 AA
Kontraste, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen, Überschriften-Struktur, Fokus-Führung — wöchentlich automatisiert geprüft, auf repräsentativen Seitentypen deiner Website (z. B. Startseite, Inhaltsseite, Kontaktformular). Kein einmaliges Audit, das nach dem nächsten Redesign Makulatur ist.
Behebung im eigenen Zugriff
Was sich in Theme, Inhalten und Einstellungen beheben lässt, beheben wir — von Kontrastkorrekturen bis zu fehlenden Alt-Texten, bei denen KI-gestützte Vorschläge die Arbeit beschleunigen und ein Mensch sie freigibt. So bleibt das Modul bezahlbar, ohne an der Sorgfalt zu sparen: Der Access-Agent prüft laufend, ein Mensch verantwortet jede Änderung.
Ehrlicher Ausweis des Nicht-Behebbaren
Manche Barrieren stecken in Drittsystemen, PDFs oder eingebetteten Diensten. Die weisen wir mit Ursache aus, statt sie zu verschweigen — jeder dokumentierte Punkt ist zugleich eine konkrete Vorlage für gezielte Weiterentwicklung.
Barrierefreiheitserklärung, laufend aktuell
Aus dem tatsächlichen Prüfstand erzeugen und pflegen wir deine Barrierefreiheitserklärung — inklusive der bekannten Einschränkungen, deren Offenlegung ausdrücklich vorgesehen ist. Eine Erklärung, die zur Website passt, statt eines kopierten Textbausteins.
Lückenloser Nachweis
Jede Prüfung, jede Behebung, jeder offene Punkt ist datiert dokumentiert. Falls je jemand fragt, wie deine Website mit Zugänglichkeit umgeht, hast du einen belegten Verlauf — keine Behauptung.
Ehrlich gesagt
Was Access nicht tut.
- Access macht deine Website nicht „barrierefrei“ und gibt keine Konformitäts- oder Abmahnschutz-Zusagen — solche Versprechen halten der Realität nicht stand. Automatisierte Prüfungen finden zudem nur einen Teil der Barrieren; das sagen wir offen.
- Access setzt keine Overlay-Widgets ein („ein Skript macht alles zugänglich“) — diese Werkzeuge kaschieren Barrieren mehr, als sie sie beheben, und stehen zurecht in der Kritik.
- Access ist keine Rechtsberatung: Ob und wie das BFSG für dich gilt, klärt im Zweifel ein Anwalt. Wir liefern die technische Prüfung, Behebung und Dokumentation.
Für wen
Passt Access zu deiner Website?
Für Shops und Dienstleister, die vom BFSG erfasst sein können — und für alle, die ihre Website ernsthaft für alle Besucher öffnen wollen: Bessere Zugänglichkeit bedeutet fast immer auch bessere Bedienbarkeit, klarere Struktur und sauberere Technik.
Access setzt auf Core auf. Für Shops ergänzt es den Vollausbau — Zugänglichkeit der Kaufstrecke ist genau der Bereich, den das BFSG im Blick hat. Zur Preisübersicht — ab der dritten Website gibt es 10 % Rabatt auf den Gesamtbetrag. Alle Preise zzgl. MwSt.
Häufige Fragen
Fragen zu Access.
Dieses Versprechen wirst du von uns bewusst nicht hören — vollständige Barrierefreiheit kann bei einer lebenden Website niemand seriös zusagen. Was Access leistet: laufende Prüfung nach WCAG 2.2 AA, Behebung des technisch Behebbaren, ehrliche Dokumentation des Rests und eine aktuelle Barrierefreiheitserklärung. Das ist der belastbare Stand der Technik — ohne Etikettenschwindel.
Das hängt von deinem Angebot ab — betroffen sind vor allem Online-Shops und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher; es gibt Ausnahmen, etwa für Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Die verbindliche Einordnung ist eine Rechtsfrage für deinen Anwalt; die technische Seite — Prüfung, Behebung, Erklärung — übernimmt Access unabhängig davon.
Davon raten wir ab: Overlays legen ein Skript über eine unzugängliche Website, statt die Barrieren zu beheben — Screenreader-Nutzer berichten regelmäßig, dass Overlays die Bedienung sogar verschlechtern, und rechtlich schützen sie nicht. Echte Zugänglichkeit entsteht in Struktur, Inhalten und Code.
Ein öffentliches Dokument, das den Stand der Zugänglichkeit deiner Website beschreibt — einschließlich bekannter Einschränkungen. Genau diese Offenlegung ist vorgesehen: Eine ehrliche, aktuelle Erklärung auf Basis echter Prüfungen ist der zentrale Nachweis, dass du das Thema ernsthaft betreibst.
Nein — und wer das behauptet, prüft nicht ehrlich. Automatisiert findbar ist erfahrungsgemäß nur ein Teil der Verstöße; vieles braucht menschliche Beurteilung. Access kombiniert laufende automatische Prüfung mit gezielter manueller Kontrolle und sagt dir transparent, was geprüft wurde und was nicht.
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