Vertragsbedingungen (AGB)
Stand: 24. August 2026
Ammera Care ist ein Service der Ammersee Media GmbH, Moosstraße 6, 82279 Eching am Ammersee.
Teil A — Bedingungen für den Wartungs-Service „Ammera Care"
§ 1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge über den Wartungs- und Pflege-Service „Ammera Care" (Wartungs-, Sicherheits- und Pflegeleistungen für WordPress-Websites und WooCommerce-Onlineshops), die zwischen der Ammersee Media GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
(2) Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Individuelle Vereinbarungen sowie die in der Auftragsbestätigung konkret bezeichneten Websites, Module, Preise, Leistungszeiträume und sonstigen individuellen Leistungsangaben gehen diesen Bedingungen vor. Im Übrigen gelten in folgender Rangfolge:
- diese Ammera-Care-Bedingungen (Teil A),
- die Leistungsbeschreibung der gebuchten Module (Teil B) in der bei Vertragsschluss übermittelten Fassung,
- die Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Teil C) — ausschließlich für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag; insoweit gehen sie den übrigen Regelungen vor,
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ammersee Media GmbH in der bei Vertragsschluss übermittelten Fassung.
Spätere Fassungen dieser Dokumente werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Textform Vertragsbestandteil. Änderungen der Liste der Unterauftragsverarbeiter nach dem in Teil C vereinbarten Informations- und Widerspruchsverfahren gelten nicht als Änderung dieser Vertragsbedingungen.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsart
(1) Gegenstand des Vertrags ist die technische Wartung, Betreuung und Pflege von WordPress-Websites und WooCommerce-Onlineshops gemäß den jeweils gebuchten Modulen.
(2) Der Service ist modular aufgebaut. Das Modul Core ist Bestandteil jedes Vertrags. Weitere Module (derzeit: Shield, Lex, Speed, Commerce, Grow, Access, Host) können je Website hinzu- oder abgebucht werden. Für Websites mit erkennbarem WooCommerce-Betrieb ist das Modul Commerce verpflichtender Bestandteil.
(3) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist die bei Vertragsschluss übermittelte Leistungsbeschreibung der Module (Teil B).
(4) Die laufenden Überwachungs-, Prüf-, Beratungs- und Wartungsleistungen werden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht; geschuldet ist insoweit die fachgerechte Tätigkeit, kein bestimmter technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg. Soweit ausdrücklich ein konkretes Arbeitsergebnis zugesagt wird (z. B. die Durchführung einer bestimmten Migration oder Wiederherstellung), richtet sich die rechtliche Einordnung der jeweiligen Einzelleistung nach ihrem Inhalt; geschuldet ist dann die fachgerechte Durchführung des konkreten Vorgangs.
(5) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in erheblichem Umfang automatisiert und setzt dabei auch KI-gestützte Systeme ein — insbesondere zur Erkennung technischer Auffälligkeiten, zur Priorisierung von Hinweisen, zur Zusammenfassung von Prüfergebnissen und zur Vorbereitung von Dokumentationen und Antwortentwürfen. Sicherheitsrelevante Änderungen, Löschungen, Wiederherstellungen und sonstige Maßnahmen mit erheblicher Auswirkung auf die Website werden vor ihrer Ausführung durch eine natürliche Person veranlasst oder freigegeben; ausgenommen sind die in diesen Bedingungen und Teil B ausdrücklich beschriebenen automatisierten Schutz- und Wiederherstellungsmechanismen (z. B. die automatische Wiederherstellung nach fehlgeschlagenen Updates gemäß § 8 (3)). Personenbezogene Daten und nicht öffentliche Kundeninhalte werden weder vom Auftragnehmer noch von den eingesetzten KI-Anbietern zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen verwendet, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Eingesetzte KI-Anbieter werden als Unterauftragsverarbeiter in Teil C benannt. Die Verantwortung für die Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.
§ 3 Leistungsumfang und Abgrenzung („Betreuung" und „Entwicklung")
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Module (Teil B).
(2) Betreuung — mit der Modulvergütung abgegolten sind:
- die in Teil B beschriebenen laufenden Leistungen der gebuchten Module,
- Auskünfte zu den gebuchten Modulen,
- die Erstdiagnose gemeldeter und automatisch erkannter Störungen mit einem Umfang von bis zu 30 Minuten je Störung sowie
- die Beseitigung solcher Störungen, die auf eine vom Auftragnehmer durchgeführte Wartungsmaßnahme oder eine von ihm verwaltete Konfiguration zurückzuführen sind.
(3) Entwicklung — nicht Bestandteil der Module und gemäß § 5 gesondert zu vergüten sind Leistungen, die die Website inhaltlich oder funktional verändern oder erweitern (z. B. neue Unterseiten, Einbau neuer Plugins, Designanpassungen, Austausch von Texten oder Bildern), sowie die Beseitigung von Störungen aufgrund vorbestehender Mängel, kundenseitiger Eingriffe, individueller Programmierungen, Drittanbieter-Software, externer Dienste oder nicht vom Auftragnehmer verwalteter Hosting-Komponenten. Zu Beauftragung und Aufwandseinschätzung gilt § 5 (4).
(3a) Die bloße zeitliche Nähe einer Störung zu einer Wartungsmaßnahme begründet noch keine Verantwortlichkeit des Auftragnehmers. Wurde die Störung jedoch durch eine fehlerhafte Durchführung der Wartungsmaßnahme, eine vom Auftragnehmer zu vertretende Konfiguration oder die Nichtbeachtung eines für ihn erkennbaren Kompatibilitätsrisikos verursacht, ist ihre Beseitigung inklusive. Störungen, die allein auf der Beschaffenheit oder fehlenden Kompatibilität ordnungsgemäß aktualisierter Drittanbieter-Software beruhen, sind Entwicklung; die automatische Sicherung und Wiederherstellung nach § 8 (3) bleibt davon unberührt.
(3b) Technisch oder ursächlich zusammenhängende Störungen sowie wiederkehrende Auswirkungen derselben Ursache gelten als ein einheitlicher Vorgang. Bei der Berechnung der Zeitkontingente werden Analyse, Umsetzung, Kommunikation und Dokumentation berücksichtigt.
(4) Soweit Teil B für ein gebuchtes Modul nichts Abweichendes bestimmt, sind folgende Leistungen nicht Bestandteil der Modulvergütung:
- inhaltliche oder gestalterische Überarbeitungen,
- die Umsetzung inhaltlicher oder strategischer SEO-Maßnahmen sowie jede Zusage bestimmter Rankings,
- Performance- oder Ladezeitgarantien,
- eine über das im Modul Host beschriebene Verfügbarkeitsziel hinausgehende Verfügbarkeitszusage,
- individuelle Programmier- oder Entwicklungsleistungen, sofern nicht gesondert beauftragt (§ 5),
- rechtliche Beratung.
(5) Soweit Sicherheitsmaßnahmen, Updates, Monitoring oder sonstige Schutzmechanismen Bestandteil gebuchter Module sind, dienen diese der technischen Risikominimierung. Eine Garantie für vollständige Sicherheit, Hackerfreiheit oder Schutz vor sämtlichen Angriffsszenarien wird nicht übernommen.
(6) Soweit im Rahmen des Moduls Lex Prüfungen mit Bezug zu datenschutzrechtlichen Anforderungen erfolgen, handelt es sich um technische Prüf- und Hinweisleistungen. Eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist damit nicht verbunden; die rechtliche Bewertung obliegt dem Auftraggeber, gegebenenfalls unter Hinzuziehung anwaltlicher Beratung.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Auftraggebers (online über das Bestellformular oder in Textform) und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftragnehmer bestätigt den Zugang der Bestellung unverzüglich in Textform (Eingangsbestätigung); diese stellt noch keine Annahme dar. Die Annahme erfolgt durch gesonderte Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der technischen Einrichtung.
(2) Der Leistungsbeginn erfolgt in drei Schritten:
- Einrichtungsphase: Bereitstellung der Zugänge durch den Auftraggeber, Installation des Wartungs-Plugins und technische Erstprüfung der Website. Die Erstprüfung ist Bestandteil der Einrichtung.
- Entscheidung: Ergibt die Erstprüfung keine Beanstandungen, gibt der Auftragnehmer die Website frei; andernfalls gilt Absatz (2a).
- Aktivierung: Mit der Freigabe beginnen die laufenden Leistungen und die Vergütungspflicht. Die Aktivierung wird dem Auftraggeber in Textform bestätigt. Werden zunächst nur einzelne Module aktiviert, fällt bis zur vollständigen Aktivierung nur die Vergütung für die tatsächlich aktivierten Module an.
Für den bei Aktivierung angebrochenen Kalendermonat wird die Vergütung anteilig tagesgenau berechnet; ab dem folgenden Monatsersten wird monatlich im Voraus abgerechnet. Verzögert sich die Aktivierung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung nach § 7), um mehr als 14 Tage nach Vertragsschluss, kann der Auftragnehmer die Vergütung ab dem 15. Tag berechnen; § 7 (3) und die Anrechnung ersparter Aufwendungen bleiben unberührt.
(2a) Stellt der Auftragnehmer bei der Erstprüfung vorbestehende Sicherheitsmängel, Schadsoftware, nicht mehr unterstützte Softwareversionen, fehlende Lizenzen, unzulässige Softwarekopien oder erhebliche technische Defekte fest, kann er nach seiner Wahl <br />a) die Aktivierung einzelner Module bis zur Behebung zurückstellen (nicht aktivierte Module werden nicht berechnet), <br />b) dem Auftraggeber eine gesondert zu vergütende Erstbereinigung anbieten oder <br />c) die Betreuung der betreffenden Website ablehnen; für diese Website fällt dann keine Vergütung an. Vorbestehende Mängel und deren Beseitigung sind nicht Bestandteil der laufenden Modulvergütung, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform übernommen werden.
(2b) Website im Sinne dieser Bedingungen ist eine WordPress-Installation (ein Datei- und Datenbankbestand) unter einer Hauptdomain einschließlich der zu dieser Installation gehörenden Subdomains und einer zugehörigen Staging-/Testumgebung. Die Staging-Umgebung ist preislich eingeschlossen, wird jedoch ausschließlich für technische Tests und vorbereitende Wartungsmaßnahmen genutzt; eine eigenständige laufende Sicherung, Überwachung und Betreuung der Staging-Umgebung ist nicht geschuldet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Jede Site einer WordPress-Multisite-Installation sowie jede weitere WordPress-Installation gilt als eigene Website. Bei entkoppelten Architekturen (Headless: WordPress-Backend mit separatem Frontend) gilt die WordPress-Installation als eine Website; der Betrieb und die Betreuung einer separaten Frontend-Infrastruktur sind nur nach gesonderter Vereinbarung geschuldet.
(3) Der Vertrag hat keine Mindestlaufzeit. Er läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit zum nächsten Abrechnungstag (monatlicher Abbuchungstag) gekündigt werden; bis dahin bereits vergütete Leistungen werden vertragsgemäß zu Ende erbracht. Gleiches gilt für die Kündigung einzelner Module oder einzelner Websites; der Vertrag im Übrigen bleibt davon unberührt. Die Kündigung des Moduls Core für eine Website gilt zugleich als Kündigung sämtlicher für diese Website gebuchter Zusatzmodule; das Modul Host kann nicht ohne aktives Modul Core fortgeführt werden. Wird nur das Modul Host gekündigt, läuft die Betreuung im Übrigen weiter und der Auftraggeber sorgt für den Umzug der Website (Exit-Regelung im Modul Host). Für das Modul Commerce gilt die Kopplungsregel in Teil B.
(4) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail).
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Regelungen gehen abweichenden Laufzeitregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(7) Mit Vertragsende (bzw. Ende der Betreuung einer Website) endet der Zugriff des Auftragnehmers: Das Wartungs-Plugin wird vom Auftragnehmer deaktiviert; die Entfernung von der Website obliegt dem Auftraggeber, auf Wunsch nimmt der Auftragnehmer sie vor Vertragsende vor. Der Ein-Klick-Zugriff wird beendet und im Tresor hinterlegte Zugangsdaten des Auftraggebers werden gelöscht. Lokal auf der Website gespeicherte Konfigurationen (z. B. Caching-Einstellungen) verbleiben im letzten Stand; externe Dienste, Konten, Lizenzen und CDN-Anbindungen, die der Auftragnehmer aus seinem Leistungsumfang bereitgestellt hat, können mit Vertragsende deaktiviert werden — hierdurch kann die weitere Funktion einzelner Komponenten eingeschränkt sein. Die weitere Pflege obliegt dem Auftraggeber. Monatsberichte und Protokolle stehen dem Auftraggeber bis 30 Tage nach Vertragsende zum Abruf zur Verfügung. Gespeicherte Sicherungen werden 30 Tage nach Vertragsende gelöscht; auf Wunsch stellt der Auftragnehmer vorher eine aktuelle Sicherung bereit. Die Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten richten sich vorrangig nach Teil C; Sicherungskopien werden nach Vertragsende nicht weiter produktiv verarbeitet.
§ 5 Vergütung, Zusatzleistungen („Entwicklung") und Preisanpassung
(1) Die Vergütung richtet sich nach den bei Vertragsschluss gültigen Modulpreisen (Preisliste) beziehungsweise dem individuell vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der bei Buchung vereinbarte Modulpreis bleibt für den laufenden Vertrag maßgeblich; spätere Änderungen der Preisliste wirken nur nach Maßgabe des Absatzes (7).
(3) Bei Betreuung mehrerer Websites in einem Vertrag gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesene Mehrwebsite-Staffel.
(4) Leistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Module sind („Entwicklung"), werden — sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart — minutengenau auf Basis eines Stundensatzes von 125,00 EUR zzgl. USt berechnet. Entwicklung erfolgt ausschließlich auf gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber. Vor Beginn erhält der Auftraggeber eine unverbindliche Aufwandseinschätzung; zeichnet sich eine Überschreitung um mehr als 20 % ab, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber vor Fortsetzung der Arbeiten.
(5) Entwicklungs-Kleinaufwände bis zu insgesamt 15 Minuten je Website und Kalendermonat sind in der Modulvergütung enthalten. Nicht genutzte Zeit wird nicht auf Folgemonate übertragen. Erfasste, nicht berechnete Zeiten werden im Monatsbericht ausgewiesen.
(6) Eine Änderung des Stundensatzes nach Absatz (4) wirkt nur für Beauftragungen, die nach Zugang der Ankündigung in Textform erteilt werden; die Ankündigung erfolgt mindestens 6 Wochen im Voraus. Für bereits beauftragte Entwicklung gilt der bei Beauftragung mitgeteilte Satz.
(7) Änderungen der Modulvergütung bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine Preisänderung mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 6 Wochen zum Monatsende anbieten. Bis zu einer Vereinbarung gilt die bisherige Vergütung fort. Das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach § 4 (3) bleibt unberührt.
(8) Bestehende Websites und Module behalten den bei ihrer Buchung vereinbarten Preis. Später hinzugebuchte Websites oder Module werden zu dem bei der Hinzubuchung ausgewiesenen und vom Auftraggeber bestätigten Preis (Preisliste zum Zeitpunkt der Hinzubuchung) berechnet. Der Staffelrabatt nach § 5 (3) wird prozentual auf die jeweils vereinbarten Modulpreise aller betreuten Websites angewendet; maßgeblich ist der Website-Bestand am jeweiligen Abrechnungstag. Sinkt der Bestand unter die Staffelschwelle, entfällt der Rabatt ab dem folgenden Abrechnungsmonat.
§ 6 Zahlung, SEPA-Lastschrift und Zahlungsverzug
(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus zum Monatsersten über einen vom Auftragnehmer eingesetzten Zahlungsdienstleister (derzeit Mollie B.V.) per SEPA-Lastschrift oder — nach Wahl des Auftraggebers — per Kreditkarte oder anderer angebotener Zahlungsart. Der angebrochene erste Monat wird gemäß § 4 (2) anteilig berechnet.
(2) Im laufenden Monat hinzugebuchte Module werden nach Abschluss der jeweils erforderlichen technischen Einrichtung aktiviert; die Aktivierung wird in Textform bestätigt. Die Vergütung beginnt mit der Aktivierung und wird für den angebrochenen Monat tagesgenau berechnet; die Abrechnung kann mit der nächsten regulären Rechnung erfolgen. Für einrichtungsintensive Module (insbesondere Host-Migration, Speed- und CDN-Ersteinrichtung) kann die Preisliste eine einmalige, bei Buchung ausgewiesene Einrichtungsvergütung vorsehen. Gekündigte Module bleiben bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums aktiv.
(3) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
(4) Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 14 Tage nach Fälligkeit in Verzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen berechtigt, aktive Leistungen (insbesondere Updates, Optimierungen und Support) bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderung vorübergehend auszusetzen. Sicherungen und Erreichbarkeits-Überwachung laufen während der Aussetzung weiter; bereits erstellte Sicherungen bleiben gespeichert. Während der Aussetzung bleibt die Vergütungspflicht bestehen, da Infrastruktur-, Speicher- und Lizenzkosten fortlaufen. Nach Ausgleich der Forderung werden die Leistungen unverzüglich wieder aufgenommen.
(5) Dauert der Zahlungsverzug länger als 30 Tage an oder kommt es wiederholt zu Zahlungsverzögerungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
(6) Im Falle einer nicht eingelösten SEPA-Lastschrift hat der Auftraggeber die hierdurch entstehenden Bankgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR netto pro Rücklastschrift zu tragen, sofern er die Rücklastschrift zu vertreten hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen, Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) und Ersatz weiterer Verzugsschäden, bleiben unberührt.
§ 7 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Zugänge (WordPress-Backend-Zugang mit Administratorrechten, FTP-/SFTP-Zugang, ggf. Hosting- und/oder Datenbankzugang) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und duldet die Installation der für die Leistungserbringung erforderlichen Software des Auftragnehmers (Wartungs-Plugin) auf der betreuten Website.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere,
- Änderungen an Hosting, Serverumgebung oder installierten Plugins/Themes unverzüglich mitzuteilen,
- die Aufnahme oder Beendigung eines Shop-Betriebs (Modul Commerce, Teil B) unverzüglich mitzuteilen,
- keine sicherheitsrelevanten oder strukturellen Änderungen ohne Abstimmung vorzunehmen,
- erforderliche Lizenzschlüssel bereitzustellen, sofern diese nicht Bestandteil der gebuchten Module sind.
(3) Soweit die Leistungserbringung aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden fehlenden Mitwirkung nicht oder nur verzögert möglich ist, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer kann den hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwand nach § 5 (4) gesondert berechnen. Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen bleiben unberührt.
(4) Der Auftraggeber benennt mindestens einen autorisierten Ansprechpartner. Kostenpflichtige Beauftragungen (Entwicklung), Freigaben von Wiederherstellungen und sonstige wesentliche Weisungen dürfen nur durch autorisierte Ansprechpartner erfolgen; der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich in Textform über Änderungen der Berechtigung. Unabhängig davon darf der Auftragnehmer bei akuter Gefahr eng begrenzte Notfallmaßnahmen ohne vorherige Freigabe ergreifen (insbesondere Aktivierung des Wartungsmodus, Sperrung erkennbar kompromittierter Konten, Quarantäne erkannter Schadsoftware); der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 8 Updates und Drittanbieter-Komponenten
(1) Der Auftragnehmer installiert im Rahmen der gebuchten Module verfügbare Updates für WordPress-Core, Themes und Plugins. Er kann Updates aus sachlichen Gründen vorübergehend zurückstellen, insbesondere bei bekannten oder zu erwartenden Kompatibilitäts-, Sicherheits- oder Stabilitätsrisiken, fehlenden Lizenzen, nicht erfolgreicher vorheriger Datensicherung oder laufenden geschäftskritischen Vorgängen des Auftraggebers. Sicherheitskritische Updates werden nach risikobasierter Prüfung priorisiert.
(2) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Installation verfügbarer Updates. Er hat keinen Einfluss auf:
- Weiterentwicklung oder Einstellung von Plugins oder Themes durch deren Hersteller,
- dauerhafte Kompatibilität einzelner Komponenten untereinander,
- Fehlerfreiheit von Drittanbieter-Software.
(3) Funktionsstörungen infolge von Updates können trotz sorgfältiger Durchführung nicht ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer setzt vor automatischen Update-Läufen eine Sicherung sowie eine automatische Funktionsprüfung ein. Bei erkannten Beeinträchtigungen erfolgt, soweit technisch möglich und vertretbar, zunächst eine automatische Wiederherstellung der betroffenen Dateien oder Komponenten; für die Wiederherstellung der Datenbank bei WooCommerce-Shops gelten ergänzend die besonderen Regelungen des Moduls Commerce (Teil B). Ein Erfolg dieser Mechanismen im Einzelfall wird nicht garantiert.
§ 9 Backups
(1) Soweit Backups Bestandteil der gebuchten Module sind, werden Sicherungskopien auf vom Auftraggeber getrennter Infrastruktur in Deutschland gespeichert und nach folgendem Rotationsschema aufbewahrt:
Fehlgeschlagene Sicherungsläufe werden erkannt, protokolliert und im Monitoring- und Ticketsystem des Auftragnehmers zur Nachverfolgung gemeldet.
- tägliche Datenbanksicherungen: die letzten 7 Tagesstände,
- vollständige Sicherungen (Dateien und Datenbank, mindestens wöchentlich): 4 Wochenstände und davor 6 Monatsstände,
- die jeweils jüngste vollständige Sicherung bleibt während der Vertragslaufzeit stets erhalten.
(2) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Einrichtung und den fachgerechten Betrieb des Sicherungssystems. Eine Garantie für vollständige Datenintegrität oder jederzeitige Wiederherstellbarkeit jeder einzelnen Sicherung wird darüber hinaus nicht übernommen.
(3) Die Standard-Wiederherstellung — das vollständige Einspielen eines vorhandenen Sicherungsstands in derselben technischen Umgebung — ist auf Wunsch des Auftraggebers einmal je Website und Kalendermonat in der Modulvergütung enthalten. Weitere Wiederherstellungen, Teil- und Einzeldatei-Wiederherstellungen sowie Wiederherstellungen in eine andere Umgebung werden nach § 5 (4) vergütet. Für Wiederherstellungen bei WooCommerce-Shops gilt ergänzend die Regelung im Modul Commerce (Teil B).
(4) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur eigenen Datensicherung bleibt unberührt.
(5) Zur Löschung der Sicherungen nach Vertragsende gilt § 4 (7).
§ 10 Sicherheitsmaßnahmen
(1) Soweit Sicherheitsüberprüfungen oder Malware-Scans Bestandteil der gebuchten Module sind, erfolgen diese automatisiert oder manuell im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Sicherheitsmaßnahmen dienen der Reduzierung von Risiken. Ein vollständiger Schutz vor Angriffen oder Schadsoftware kann technisch nicht garantiert werden.
(3) Im Falle eines Sicherheitsvorfalls erfolgt eine Analyse und — soweit möglich — Wiederherstellung im Rahmen der vereinbarten Leistungen oder auf gesonderte Beauftragung.
§ 11 Geschäftszeiten und Reaktionszeiten
(1) Automatisierte Leistungen (Überwachung, Updates, Sicherungen, Scans) erfolgen fortlaufend rund um die Uhr. Persönliche Support- und Serviceleistungen erfolgen während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers: Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Auftragnehmers. Das automatisierte Monitoring begründet keine ständig besetzte 24/7-Notfallbereitschaft.
(2) Angegebene Reaktionszeiten sind Zielvorgaben und stellen keine verbindlichen Fixtermine dar, sofern nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesichert.
(3) Automatisch erkannte Störungen und sicherheitsrelevante Befunde werden im System des Auftragnehmers erfasst und lösen die dort hinterlegten automatisierten Reaktionen aus. Eine manuelle Erstbewertung erfolgt während der Geschäftszeiten. Soweit die Ursache nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt, wird der Auftraggeber über den Befund und mögliche weitere Maßnahmen informiert. Eine außerhalb der Geschäftszeiten besetzte Notfallbereitschaft ist nicht geschuldet.
§ 12 Datenschutz
Im Rahmen des Services werden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (insbesondere durch Sicherungskopien der Website). Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Teil C), die mit Vertragsschluss Vertragsbestandteil werden.
§ 13 Schlussbestimmung
Im Übrigen gelten gemäß § 1 (3) Nr. 4 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ammersee Media GmbH in der bei Vertragsschluss übermittelten Fassung, einschließlich der dortigen Regelungen zu Haftung/Freistellung, Vertraulichkeit, Subunternehmern, anwendbarem Recht und Gerichtsstand. Für spätere Änderungen sämtlicher Vertragsdokumente gilt ausschließlich § 1 (3) Satz 2 dieser Bedingungen.
Teil B — Leistungsbeschreibung der Module
Stand: 24. August 2026. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss übermittelte Fassung (§ 1 (3)).
Modul Core (Basis, Bestandteil jedes Vertrags)
- Installation verfügbarer Updates für WordPress-Core, Plugins und Themes, automatisiert nach konfigurierbarem Zeitplan
- Automatische Sicherung vor jedem Update-Lauf; automatische Funktionsprüfung nach Updates mit Wiederherstellung gemäß § 8 (3) bei erkannten Beeinträchtigungen. Die automatische Funktionsprüfung erfasst die technische Erreichbarkeit sowie die vom Auftragnehmer hierfür definierten Referenzseiten und Prüfmerkmale; eine vollständige Prüfung sämtlicher Formulare, Schnittstellen, Endgeräte, Browser, Zahlungsarten und sonstiger Einzelfunktionen ist nicht geschuldet
- Tägliche Sicherung (Datenbank täglich, vollständige Sicherung mindestens wöchentlich) auf externer Infrastruktur in Deutschland; Aufbewahrung nach gestaffeltem Rotationsschema
- Erreichbarkeits-Überwachung (Monitoring) mit Störungs-Erkennung
- Monatlicher Bericht über durchgeführte Arbeiten, Sicherungen und Befunde
- Update-Protokoll und Ein-Klick-Anmeldung für den Auftragnehmer zur Leistungserbringung
Modul Shield (Sicherheit)
- Täglicher automatisierter Malware-Scan der Website-Dateien
- Abgleich installierter Plugins, Themes und der WordPress-Version mit bekannten Sicherheitslücken (Schwachstellen-Datenbanken)
- Härtungs-Prüfungen und Prüfung der Sicherheits-Header
- Quarantäne verdächtiger Dateien nach Prüfung
- Im Schadensfall: Erstdiagnose und Eindämmung (Quarantäne, Sperrung erkannter Zugriffswege) sowie die Bereinigung erkannter Schadsoftware mit den automatisierten Werkzeugen des Auftragnehmers und bis zu 120 Minuten manuellem Aufwand je Vorfall. Kein Bestandteil: darüber hinausgehende Bereinigung, forensische Analyse, die Rekonstruktion oder der Neuaufbau einer kompromittierten Website sowie die Behebung der Ursache außerhalb des technischen Zugriffs des Auftragnehmers — diese Leistungen erfolgen nach gesonderter Beauftragung (§ 5). Ist der Schadensfall auf eine Wartungsmaßnahme des Auftragnehmers zurückzuführen, ist die Bereinigung insgesamt inklusive. Erneute Infektionen aufgrund derselben nicht behobenen Eintrittsursache innerhalb von 30 Tagen gelten als derselbe Sicherheitsvorfall (§ 3 (3b)). § 10 der Bedingungen bleibt unberührt
Modul Lex (Datenschutz-Technik)
- Laufende, mindestens wöchentliche technische Prüfung des SSL-Zertifikats sowie Prüfung, ob die vom Auftraggeber benannten Rechtstextseiten (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung) erreichbar und verlinkt sind
- Technische Erkennung potenziell einwilligungsrelevanter Drittverbindungen und Prüfung, ob diese vor einer im Consent-System dokumentierten Freigabe geladen werden; eine abschließende rechtliche Einordnung der Dienste erfolgt nicht
- Bereitstellung aktueller Rechtstexte unmittelbar über einen spezialisierten Drittanbieter (z. B. eRecht24), soweit vereinbart; die Freigabe der Texte obliegt dem Auftraggeber; keine Rechtsberatung (§ 3 (6) der Bedingungen)
Modul Speed (Ladezeit)
- Wöchentliche Labormessung der Ladezeit mit Verlauf sowie Auswertung verfügbarer Felddaten; Felddaten basieren je nach Datenquelle auf aggregierten zurückliegenden Nutzungszeiträumen und stehen nur bei ausreichender Datenbasis zur Verfügung
- Einrichtung und Pflege von Caching (Premium-Caching-Lösung), soweit die Hosting-Umgebung dies zulässt
- Bildoptimierung: Auslieferung bestehender und neu hochgeladener Bilder in modernen Formaten (WebP/AVIF); die Originaldateien bleiben erhalten
- CDN-Anbindung, soweit die Hosting-Umgebung dies zulässt
Modul Commerce (WooCommerce; Pflicht bei Shop-Betrieb)
- Berücksichtigung des Shop-Betriebs bei Wartungsarbeiten (schonende Update-Fenster)
- Überwachung der Bestellstrecke, soweit technisch ohne Eingriff in den Bezahlvorgang möglich
- Sicherung und Wiederherstellung bei Shops: Bei fehlgeschlagenen Updates werden vorrangig nur Dateien (Plugin-/Theme-/Core-Dateien) zurückgesetzt. Eine Wiederherstellung der Datenbank erfolgt nur nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers in Textform, es sei denn, ein akuter Notfall (z. B. laufende Kompromittierung) erfordert sofortiges Handeln; in diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Vor jeder Datenbank-Wiederherstellung wird eine aktuelle Sicherung des Ist-Zustands angelegt, damit zwischenzeitliche Bestellungen und Kundendaten nicht unwiederbringlich verloren gehen; ihre Zusammenführung nach einer Wiederherstellung ist Entwicklung nach § 5. Bei einer Wiederherstellung nach einem ungeplanten Datenverlust können Änderungen, Bestellungen und sonstige Daten verloren gehen, die nach dem letzten erfolgreich erstellten Sicherungsstand entstanden sind; ein bestimmter Wiederherstellungspunkt oder eine Wiederherstellung ohne Datenverlust wird nicht zugesagt
- Shop-Betrieb liegt vor, wenn auf der Website eine aktivierte WooCommerce-Installation mit nutzbarer Bestellmöglichkeit (Checkout) betrieben wird; ein reiner Produktkatalog ohne Bestellmöglichkeit, eine deaktivierte Installation oder eine reine Staging-Umgebung sind kein Shop-Betrieb. Erkennt der Auftragnehmer Shop-Betrieb, teilt er dies dem Auftraggeber mit. Ist in der Auftragsbestätigung ein bedingter Commerce-Preis für den Fall der Aufnahme eines Shop-Betriebs ausgewiesen, erweitert sich der Vertrag ab dem folgenden Abrechnungsmonat automatisch um das Modul Commerce zu diesem Preis (keine rückwirkende Umstellung). Andernfalls bietet der Auftragnehmer das Modul Commerce unter Angabe des Preises an; Aktivierung und Berechnung setzen dann die Bestätigung des Auftraggebers in Textform voraus. Erfolgt keine Bestätigung und wird der Shop-Betrieb fortgeführt, kann der Auftragnehmer die Betreuung der betreffenden Website mit der Frist des § 4 (3) kündigen. Dieselbe Logik gilt für den Wechsel in den Shop-Tarif des Moduls Host. Das Modul Commerce kann für eine aktiv als Shop betriebene Website nicht isoliert gekündigt werden; wird es gekündigt und der Shop-Betrieb fortgeführt, gilt die Kündigung als Kündigung der Betreuung der betreffenden Website insgesamt
Modul Grow (Sichtbarkeit: SEO und KI-Antworten)
- Anbindung der Google Search Console (Lesezugriff) und monatliche Auswertung der Suchleistung (Klicks, Impressionen, Positionen), soweit der Auftraggeber den Zugriff erteilt
- Automatisierte technische SEO-Prüfung der Website, mindestens einmal je Kalendermonat (u. a. Seitentitel, Beschreibungen, Indexierbarkeit, strukturierte Daten, Sitemap und robots.txt) mit Hinweisliste
- Messung mindestens einmal je Kalendermonat, ob die Website in Antworten KI-gestützter Suchsysteme genannt wird (Testfragen, dokumentierter Verlauf). Die Messungen sind dokumentierte Momentaufnahmen unter den im Bericht angegebenen Testbedingungen (System, Testfragen, Zeitpunkt); eine vollständige Erfassung oder unmittelbare Vergleichbarkeit sämtlicher KI-Systeme und Antworten wird nicht geschuldet
- Berichterstattung im Rahmen des Monatsberichts
- Kein Bestandteil: die Umsetzung inhaltlicher oder gestalterischer SEO-Maßnahmen (Entwicklung nach § 5) sowie jede Zusage bestimmter Platzierungen, Klickzahlen oder Nennungen — geschuldet ist die Messung, Prüfung und Berichterstattung, kein Erfolg
Modul Access (digitale Zugänglichkeit)
- Wöchentliche automatisierte Prüfung repräsentativer Seiten gegen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, mit dokumentierten Befunden. Abweichungen von dieser Prüfbasis bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform und werden im Prüfbericht dokumentiert. Repräsentative Seiten sind mindestens: Startseite, eine typische Inhaltsseite, das Kontaktformular und eine zentrale Zielseite; bei Shops zusätzlich Warenkorb und Kasse
- Behebung automatisch feststellbarer Barrieren, soweit sie zentral und ohne strukturellen Umbau der Website vorgenommen werden kann (z. B. Vorschläge für Alternativtexte, zentrale Kontrast-Korrekturen) und vom Auftraggeber freigegeben wird; die inhaltliche Eignung von Alternativtexten bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe. Template- und Design-Umbauten sind Entwicklung nach § 5
- Erstellung einer technischen Dokumentation des Prüfstands und, soweit auf die Dienstleistung des Auftraggebers gesetzlich anwendbar, Unterstützung bei der Bereitstellung von Informationen zur Barrierefreiheit einschließlich der Benennung bekannter Einschränkungen. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang gesetzliche Barrierefreiheitspflichten (z. B. nach dem BFSG) für den Auftraggeber gelten, sowie die rechtliche Freigabe der Texte obliegen dem Auftraggeber
- Nachweis-Dokumentation der Prüfläufe
- Kein Bestandteil: die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit oder eine Zusage der Konformität mit gesetzlichen Anforderungen; automatisierte Verfahren erkennen nur einen Teil möglicher Barrieren. Umbauten an Gestaltung und Inhalten über die genannten Korrekturen hinaus sind Entwicklung nach § 5
Modul Host (Betrieb auf eigener Infrastruktur)
- Betrieb der Website auf einem vom Auftragnehmer verwalteten Hochleistungs-Server (Rechenzentrum in Deutschland), jede Website in einem eigenen, von anderen Kunden isolierten Systemkonto
- Pflege der Server-Umgebung einschließlich der PHP-Version (Anhebungen mit vorheriger Kompatibilitätsprüfung im Rahmen der Wartung)
- Verfügbarkeitsziel 99,9 % im Monatsmittel. Gemessen wird die Erreichbarkeit der Website per HTTP von einem externen Messpunkt im Minutentakt; das Ergebnis wird im Monatsbericht ausgewiesen. Anwendungsausfälle werden berücksichtigt, soweit ihre Ursache im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers oder der von ihm verwalteten Infrastruktur liegt. Außer Betracht bleiben angekündigte Wartungsfenster, vom Auftraggeber oder Dritten verursachte Anwendungsfehler, Ausfälle externer Dienste und der DNS-Verwaltung außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers sowie höhere Gewalt und großflächige Netz- oder Angriffsvorfälle. Das Ziel ist eine Bemühens-, keine Erfolgszusage und begründet keine pauschalen Minderungs- oder Gutschriftansprüche
- Geplante wartungsbedingte Unterbrechungen werden nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten gelegt und bei zu erwartender Dauer von mehr als 15 Minuten vorab angekündigt
- Die Nutzung von Speicher, Rechenleistung und Datentransfer ist im üblichen Umfang einer Unternehmens-Website bzw. eines kleinen bis mittleren Onlineshops enthalten. Als Richtwerte gelten (Details in der Preisliste): 25 GB Speicherplatz, 5 GB Datenbankgröße, 100 GB Datentransfer je Monat. Bei dauerhafter erheblicher Überschreitung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und die Parteien stimmen eine angepasste Vergütung oder einen Wechsel der Umgebung ab; eine Einschränkung der Website ohne vorherige Mitteilung erfolgt nicht
- Bei rechtswidrigen Inhalten, von der Website ausgehenden Angriffen oder akuter Gefährdung anderer Systeme darf der Auftragnehmer die Website nach Möglichkeit nach vorheriger, im Notfall gleichzeitiger Information des Auftraggebers vorübergehend sperren
- Migration der Website auf die Infrastruktur des Auftragnehmers bei Vertragsbeginn; inklusive ist die Migration einer WordPress-Installation bis 20 GB Gesamtgröße ohne strukturelle Umbauten, darüber hinaus nach Aufwandseinschätzung gemäß § 5 (4)
- Vertragsende — kein Lock-in: Exportierbar sind die Website-Dateien einschließlich Uploads, die Datenbank sowie kundenspezifische Konfigurationen (z. B. Weiterleitungen, Cron-Einträge) in üblichen Formaten (ZIP/TAR und SQL). Nicht exportierbar sind interne Monitoring- und Betriebsdaten der Plattform, interne Plattform-Konfigurationen sowie Lizenzschlüssel des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber kann den Export ab Zugang der Kündigung und bis zum Ablauf einer Abruffrist von 30 Kalendertagen nach Vertragsende anfordern; der Auftragnehmer stellt ihn spätestens zum Vertragsende, bei späterer Anforderung innerhalb von 7 Geschäftstagen (§ 11 (1)), bereit. Für die Bereitstellung des Exports wird kein gesondertes Entgelt berechnet.
- Die Website bleibt bis zum Vertragsende vertragsgemäß in Betrieb; auf Wunsch verlängern die Parteien den Betrieb übergangsweise gegen anteilige Vergütung.
- Die Daten auf der Host-Infrastruktur werden nach Ablauf der Abruffrist gelöscht; wird der Export fristgerecht angefordert, erfolgt die Löschung nicht vor dessen Bereitstellung. Für Sicherungen gilt § 4 (7), für personenbezogene Daten vorrangig Teil C.
- Darüber hinausgehende Migrations-, DNS-, Anpassungs- oder Einrichtungsarbeiten beim Nachfolge-Anbieter sind freiwillige Zusatzleistungen und werden nach § 5 (4) vergütet
- Die Vergütung des Moduls Host ergibt sich aus der Preisliste; für Websites mit Shop-Betrieb gilt der Shop-Tarif (Feststellung wie beim Modul Commerce)
- Kein Bestandteil: E-Mail-Postfächer (verbleiben beim bisherigen Anbieter; erforderliche DNS-Einstellungen nimmt der Auftragnehmer vor), Domain-Registrierung sowie Selbstverwaltungs-Zugänge zur Server-Umgebung. Das Modul Host ist nur in Verbindung mit einem laufenden Wartungsvertrag (Modul Core) buchbar
Für alle Module gilt
- Betreuung inklusive: Auskünfte zu den gebuchten Modulen, die Erstdiagnose gemeldeter und automatisch erkannter Störungen (bis 30 Minuten je Störung) sowie die Beseitigung von Störungen, die auf Wartungsmaßnahmen oder verwaltete Konfigurationen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, sind mit der Modulvergütung abgegolten (§ 3 (2) der Bedingungen).
- Entwicklung gesondert: Inhaltliche oder funktionale Änderungen und Erweiterungen sowie die Beseitigung von Bestands-, Fremd- und kundenseitig verursachten Störungen werden zum jeweils gemäß § 5 (4) und (6) geltenden Stundensatz minutengenau vergütet (Inklusivkontingent nach § 5 (5): bis 15 Minuten je Website und Kalendermonat).
- Nicht enthalten sind die unter § 3 (4) der Bedingungen genannten Leistungen.